Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich.
Seit dem 01.04.2021 könnt ihr die Fahrerlaubnisprüfung B oder BF17 auch auf Automatikfahrzeugen absolvieren, ohne dass ihr später Einschränkungen bei der Fahrzeugwahl habt. Automatik oder Schaltgetriebe, beides ist dann möglich.
Zusätzlich zur Automatikausbildung und Automatikprüfung durch einen amtlich anerkannten Prüfer sind mind.10 Fahrstunden und eine 15 minütige “Prüfungsfahrt” mit eurem Fahrlehrer nötig, die gerne auch in die laufende Fahrausbildung eingebettet sein können. Final bekommt ihr dann eine Teilnahmebescheinigung für die Fahrerschulung B197 zur Vorlage bei der Fahrerlaubnisbehörde. Es wird eine Schlüsselzahl (197) eingetragen. Jetzt dürft ihr auch ganz regulär Schaltgetriebe fahren.
Die Schlüsselzahl B197:
Die nationale Schlüsselzahl 197 sagt aus, dass die Prüfung auf einem Fahrzeug ohne Schaltgetriebe/mit Automatikgetriebe abgelegt wurde (vgl. §17a FeV). Sie ist nicht als Beschränkung der Fahrerlaubnis zu sehen, sondern dient vielmehr zur Dokumentation aller mit einem Automatikgetriebe abgelegten Prüfungen.
B197 – Das ist zu beachten!
-Fahrerschulung, keine neue Fahrerlaubnis
-Mindestens 10 Übungsstunden auf Schaltgetriebe
-Kann während oder nach der FE Ausbildung absolviert werden
-Nur eine 15 minütige “Prüfung” mit eurem Fahrlehrer
-Keine praktische Fahrprüfung mit TÜV Prüfern
“stressreduziert durch die Fahrprüfung”,wir beraten euch gerne.