B

Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse B beträgt 18 Jahre bzw. 71/2. Ein Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Jeder neue Führerscheinbesitzer erhält diesen für zwei Jahre “auf Probe”.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.

Wir sind bestrebt, Dich mit möglichst wenigen Fahrstunden erfolgreich durch die Prüfung zu bringen! Das ist gut für Dich (Kosten/Zeit), das ist gut für uns (der nächste Fahrschüler wartet schon!).

Komm zu einem Beratungsgespräch in unser Büro. Unser freundliches und kompetentes Büroteam beantworten Dir alle Fragen!
Wenn Du magst, kannst Du auch mal im Theorie-Unterricht “schnuppern” .

  • 4-rädige Kfz bis 3,5 t
  • Zur Beförderung von bis zu 8 Personen zzgl. dem Fahrer
  • Mit Anhänger über 0,75 t in Kombination bis 3,5 t
  • Eingeschlossene Führerscheinklassen: AM, L
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