BE
Vorraussetzungen und Beschränkungen
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers ist auf 3.500 kg begrenzt.
Das Mindestalter zum Fahrerlaubniserwerb der Klasse BE beträgt 18 Jahre bzw. 17 Jahre beim Begleiteten Fahren. Es ist ein Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Die Geltungsdauer des Führerscheins beträgt 15 Jahre, die Geltungsdauer der Fahrerlaubnis ist unbefristet.
Mit der Ausbildung kann ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters begonnen werden. Die praktische Prüfung darf frühestens einen Monat vor dem Geburtstag abgelegt werden.
Gesetzlich vorgeschriebener Mindestumfang der praktischen Sonderfahrten:
- 3 Stunden zu jeweils mindestens 45 Minuten Schulung auf Bundes- oder Landstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen und
- 1 Stunde zu mindestens 45 Minuten Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit.
Gesetzlich vorgeschrieben ist, dass Sie mindestens die “Sonderfahrten” durchführen. Eine theoretische Prüfung ist nicht erforderlich, da Sie schon im Vorbesitz der Klasse B sein müssen und die theoretische Ausbildung somit bereits genossen haben. Für den Führerschein der Klasse BE müssen Sie also nur eine praktische Prüfung ablegen. Darin müssen Sie zeigen, dass Sie mit den Gefahren des Strassenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können, insbesondere im Bezug auf das sichere Führen einer Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger.